Liebe Eltern
Fragen tauchen immer wieder auf und es ist uns wichtig, dass Sie so schnell wie möglich eine Antwort auf Ihre Fragen bekommen. Die, die am häufigstn gestellt werden, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Fragen tauchen immer wieder auf und es ist uns wichtig, dass Sie so schnell wie möglich eine Antwort auf Ihre Fragen bekommen. Die, die am häufigstn gestellt werden, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Wir unterrichten Kinder und Jugendliche mit den verschiedenen Förderschwerpunkten (Lernen, Sprache, Verhalten, Wahrnehmung, Motorik u.v.a.m.), wobei der Unterricht am individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf angepasst ist, in den Klassen 1-9.
Der sonderpädagogische Förderbedarf wird im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt; der Schulleiter bzw. die Schulleiterin entscheidet danach inwiefern die Aufnahme gerechtfertigt ist.
Wir haben ein breites schulisches Nachmittagsangebot mit offenem und gebundenem Ganztag.
Unsere Diagnose- und Förderklassen besuchen höchstens 14 Kinder eine Klasse.
Ansonsten, in Klasse 3-9 maximal 16 Schülerinnen und Schüler.
Wir unterrichten nach dem Klassenlehrerprinzip, machen Ausflüge, Feste, Feiern, Infoabende, alles wie an Grund- und Mittelschulen auch.
An unserer Schule können die Schülerinnen und Schüler folgende Abschlüsse erwerben:
Zusätzlich erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Jahrgangsstufen den individuellen Abschluss mit einer Beschreibung ihrer individuellen Leistungen und Kompetenzen.
Im Förderschwerpunkt Lernen bezieht sich die Leistungsbewertung auf den individuellen Lernfortschritt der Schülerin bzw. des Schülers und orientiert sich an der individuellen Entwicklung. Eltern erhalten zum Halbjahr und Schuljahresende eine Rückmeldung in Form von Lernentwicklungsgesprächen oder Zeugnissen. Hieraus ergeben sich Ansatzpunkte für weitere individualisierte Lernangebote zur Förderung, sowie Grundlagen für Lernberatung und Rückmeldung zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. Auch eventuelle Wechsel an die Regelschulen werden erörtert.
In den Klassen 5, 6 und 7 gibt es grundsätzlich auch im Jahreszeugnis keine Noten mehr, die Schüler/innen erhalten stattdessen eine ausführliche schriftliche Leistungsbewertung. In den SDW-Klassen 8 und 9 können auf Antrag der Eltern Noten erteilt werden.
Über die Änderung der Notengebung werden wir Sie allgemein am Elternabend und bei den Klassenelternabenden ausführlich informieren. Sie können sich bei Fragen jederzeit an uns wenden.
Wir haben seit vielen Jahren einen sehr wichtigen und aktiven Förderverein. Der Förderverein unterstützt wichtige schulische Vorhaben. Der Förderverein freut sich über jedes neue Mitglied zum Wohle unserer Schule – der Jahresbeitrag beträgt € 12,-. Aufnahmeanträge sind im Sekretariat oder über die Homepage erhältlich.
Unsere Erst-und Zweitklässler werden kostenfrei (ab 2km) mit für uns speziell fahrenden Bussen zur Schule gebracht.
Ab der dritten Klasse fahren die Kinder mit den öffentlichen Schulbussen.
Bitte nehmen Sie über das Mitteilungsheft Kontakt zur Lehrerin oder dem Lehrer auf.
Sie dürfen Ihr Kind gerne bis zur Schuleingangstüre begleiten, aber ab da schafft Ihr Kind seinen Weg ins Klassenzimmer alleine. Nur so können wir garantieren, dass sich keine schulfremden Personen im Schulhaus aufhalten – was wiederum der Sicherheit Ihres Kindes dient.
Wir haben in der Aula eine Fundsachenkiste. Hier können Sie selbst nachsehen.
Bei Erkrankungen Ihres Kindes benachrichtigen Sie bitte die Schule bis 8.00 Uhr unter
In der Regel verlangen wir nach einer Woche eine ärztliche Bescheinigung, es sei denn das Kind hat eine Attestpflicht.
Wir versuchen Sie sofort anzurufen und zu informieren. Dazu brauchen wir immer die aktuelle Telefonnummer von Ihnen.
Am Anfang des Jahres geben wir Ihnen dafür einen Notfallzettel aus, mit allen wichtigen Daten und Telefonnummern. Bitte füllen Sie diesen zuverlässig aus und geben uns bitte sich ändernde Telefonnummern im Sekretariat an.
Bei dem ersten Elternbrief bekommen Sie alle Ferientermine mitgeteilt. Diesen Brief finden Sie auch auf der Homepage.
Eine Unterrichtsbefreiung kann nur bei wichtigem Grund und nur durch die Schulleitung erteilt werden.
Befreiungen vom Unterricht sind zur Ferienverlängerung nicht möglich. Urlaubsreisen können sich nur im Rahmen der offiziellen Ferientermine bewegen. Befreiungen von Schülern für den Urlaub – besonders für Flugreisen mit dem hinlänglich bekannten “engen“ Zeitfenster! – sind aus schulischer Sicht weder gestattet noch sinnvoll, prinzipiell daher nicht möglich. Achten Sie also darauf, dass sowohl der Anreise- wie auch der Rückreisetag innerhalb der Ferientage liegt.
Wenn Ihr Kind eine Schulbesuchsbestätigung benötigt, dann erhalten Sie diese im Sekretariat. Die Lehrkraft Ihres Kindes wird die Bitte auch gerne an das Sekretariat weiterleiten oder Sie rufen an.
Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Sekretariat, um einen nahtlosen Schulbesuch für Ihr Kind zu ermöglichen.
Alle wichtigen Informationen bekommen Sie über Elternbriefe oder die Homepage mitgeteilt. An einer digitalen Lösung arbeiten wir gerade!
Die Erst-und Zweitklässler bekommen durch das Sekretariat eine Fahrkarte.
Ab der dritten Klasse erhalten die Schüler vom Landratsamt eine Fahrkarte oder das Deutschlandticket.
Wenn Ihr Kind seine Fahrkarte verloren hat muss bei dem Unternehmen, welches die Fahrkarte ausgestellt hat, eine neue Fahrkarte beantragt werden.
Das Deutschlandticket beantragen Sie bei der SWU.
Für die OGTS schließen Sie einen Vertrag mit dem ASB. Das Essensgeld wird abgebucht.
In den gebundenen Ganztagesklassen wird das Essensgeld direkt von der Schule in bar erhoben. Jeweils am Anfang des Monats bringt Ihr Kind das Geld in einem Umschlag mit in die Schule.
Sturm, Schneefall oder starker Regen können es kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht ausfallen zu lassen. Der Bayerische Rundfunk (Telefon 0800-8003800) sowie der Radiosender Antenne Bayern (Telefon 089-99277883) informieren zuverlässig über den aktuellen Stand der Dinge.
Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat, werden in der Schule betreut.