Anfang
Unser Unterricht beginnt um 7.45 Uhr. Ab 7.15 Uhr werden die Kinder in der Aula beaufsichtigt und können ab 7.30 Uhr in ihr Klassenzimmer gehen.
Angebot
Wir sind eine Angebotsschule, d.h. Eltern, deren Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, können sich entscheiden, ob Ihr Kind unser Förderzentrum besucht oder die Regelschule.
Adressänderung
Falls sich Ihre Adresse oder Ihre Telefonnummer ändern sollte, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich mit.
Anmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit. Wir freuen uns auf Ihr Kind. Natürlich beraten wir Sie ausführlich vor der Anmeldung an unserem SFZ.
Ausflüge
Ausflüge und Klassenfahrten gehören zum Schulleben. Sie sind Bestandteile des Unterrichts. Möglich sind z.B. Zoobesuche, Besuch von Museen, Stadtführungen. Als Eltern werden Sie immer rechtzeitig vorher benachrichtigt.
Beurlaubung
Beurlaubungen können nur aus dringenden familiären oder anderen Gründen genehmigt werden. Sprechen Sie bitte mit der Schulleitung. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien sind grundsätzlich verboten. Bedenken Sie das bitte, bevor Sie einen vermeintlich „günstigen Urlaub“ buchen. Vater Staat ist da sehr eigen und verhängt Bußgelder!
Bildungspaket
Die nötigen Formulare erhalten Sie in Ihrem Jobcenter oder bei unserer Jugendsozialarbeiterin Frau Kornegger. Nähere Infos können Sie dem unten stehenden Link entnehmen.
http://www.bildungspaket.bmas.de/
Bücherei
In unserem Haus haben wir eine gut sortierte Bücherei für unsere Schüler/innen. Die Ausleihe ist kostenlos.
Diagnostik
Alle Kinder, die zu uns kommen, müssen einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen. Daher wird Ihr Kind vor Aufnahme durch eine Sonderschullehrerin getestet. Die Ergebnisse werden mit Ihnen ausführlich besprochen.
Durst
Sie können Ihrem Kind gesunde Getränke (Wasser, Schorle, Fruchtsaft) mit in die Schule geben. Falls Sie Ihrem Kind ein Getränk mitgeben, denken Sie bitte an eine Plastiktüte, damit die Materialien und Schulbücher nicht in Mitleidenschaft geraten und von Ihnen neu angeschafft werden müssen. Koffeinhaltige Getränke und Getränke in Glasflaschen sind verboten.
Eltern
Wir legen sehr viel Wert auf Elternarbeit. Sie kennen Ihr Kind am besten. Wir möchten mit Ihnen offen und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen immer zuerst an die Klassenlehrer/innen. Interessierte Eltern sind eingeladen im Elternbeirat aktiv an der Schulentwicklung mitzuarbeiten.
Elternsprechtag
Die Termine werden in der Homepage auf der Startseite unter Terminen angezeigt und rechtzeitig mit einem Elternbrief bekannt gegeben. Einzelgespräche können darüber hinaus mit den Lehrerinnen/Lehrern vereinbart werden. Schreiben Sie dazu in das Mitteilungsheftchen.
Entschuldigungen
Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen können, sollen bis 8.00 Uhr telefonisch entschuldigt werden:
Bei längeren Erkrankungen und bei einer ansteckenden Krankheit muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Ferien
Dem ersten Elternbrief geben wir einen Ferienplan mit. Bitte halten Sie sich an diese Ferientermine. Wir können keine Unterrichtsbefreiungen für Urlaubsreisen außerhalb der Ferienzeiten gewähren (s. auch Beurlaubung). Den Ferienplan können Sie auch auf der Homepage einsehen.
Förderverein
Unser Förderverein unterstützt die Schule dort, wo schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe gebraucht wird. So werden z.B. Schullandheimaufenthalte, Fahrten zu Veranstaltungen mit kulturellem, sportlichem oder schulischem Inhalt sowie auch Arbeitshefte für die Fächer Deutsch und Englisch bezuschusst.
In unserem Förderkreisheft können Sie sich darüber informieren. Dieses erscheint 1 mal im Schuljahr für Mitglieder.
Wenn Sie Mitglied werden wollen oder das Förderzentrum unterstützen möchten, hier die nötigen Kontakte:
Ansprechpartner
StRin FS Claudia Cipriano, 1. Vorsitzende
07 31 / 20 55 64 - 11
Spendenkonto
VR-Bank Neu-Ulm/Weißenhorn eG
IBAN: DE89 73061191 00000 87939
BIC: GENODEF1NU1
Förderung
Wir wollen:
- unsere Kinder und Jugendlichen mit den verschiedenen Förderschwerpunkten (Lernen, Sprache, Wahrnehmung, Motorik u.v.a.m.) unterrichten, wobei der Unterricht dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf angepasst ist.
- Kinder und Jugendliche möglichst präventiv, rechtzeitig und individuell fördern.
- Schwächen, mögliche Entwicklungsstörungen diagnostizieren und helfen diesen entgegen zu wirken.
- auch die Stärken der Kinder erfassen und fördern.
Fundsachen
Es ist schon erstaunlich, wie viele Gegenstände und Kleidungsstücke vergessen werden. Beschriften Sie bitte auch Jacken, Haus- und Sportschuhe, usw. deutlich mit dem Namen Ihres Kindes. Fragen Sie ruhig mal beim Hausmeister nach, wenn Ihr Kind etwas vermisst! Es gibt in der großen Aula eine Schlamperkiste, in denen sich die verlorenen Schätze oft wieder finden lassen.
Ganztagesschule
Unsere Schule bietet ein breit gefächertes Ganztagesangebot an:
- Gebundene Ganztagesklassen in den Jahrgangsstufen 3-6
- Offenes Ganztagesangebot in den Klassen 1-4
- Offenes Ganztagesangebot in den Klassen 5-9
In allen Bereichen wird ein Mittagessen angeboten.
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule. In den ersten Wochen werden Hausaufgaben in geringem Umfang aufgegeben. Die Erstklässler sollten in der Regel nicht länger als 30 bis 40 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.
Ab dem 3. Schuljahr sollten die Hausaufgaben in der Regel nicht länger als 60 Minuten dauern. Dabei gehen die Lehrer/innen aber von konzentrierter und zügiger Arbeitsweise aus. Sollte Ihr Kind zu lange an den Hausaufgaben sitzen, so beobachten Sie es gezielt und schauen Sie, wo die Probleme liegen. Träumt es zu viel? Hat es keine Lust? Ist es überfordert? Sprechen Sie in jedem Fall mit dem Klassenlehrer.
Handy
Das Handy bleibt ausgeschaltet in der Schultasche. So steht es in unserer Schulvereinbarung.
In einem Brief des Kultusministeriums (KMS vom 21.03.2006) werden Empfehlungen für Schulen für eine sorgfältig überlegte Verfahrensweise festgelegt. Diesen schließen wir uns an:
- Grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit, dass Kinder und Jugendliche ein Handy in die Schule mitbringen, da in dringenden Fällen jederzeit vom Sekretariat oder einem anderen Telefon der Schule aus telefoniert werden kann. Auch Sie können uns wichtige Informationen über das Sekretariat zukommen lassen.
- Für den Bereich der Schule gilt ein generelles Handyverbot, d.h. wenn ein Handy mitgebracht wird, muss es ausgeschaltet sein. Dies gilt uneingeschränkt, also auch während der Pausen.
- Um Missverständnisse zu vermeiden, dürfen mitgebrachte Handys nur in der Schultasche mitgeführt werden.
- Abgenommene Handys werden nur zurückgegeben, wenn es ein Elternteil zusammen mit dem Sohn/der Tochter persönlich abholt. So kann die Rückgabe zu einem Gespräch mit dem Erziehungsberechtigten genutzt werden.
Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz regelt den Umgang mit Handy in Art.56 Abs.5 folgendermaßen: „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“
Homepage
Wir sind sehr bemüht, unsere Homepage immer auf dem neuesten Stand zu haben. Entschuldigen Sie uns aber kleine Fehler!